Zu den notwendigen Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses gehört die Vereinbarung über Streitpunkte oder Ungewissheiten, die aus der Sicht der Vertragsparteien nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig waren.
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 24.06.1999, Az: VII ZR 120/98
Das Berufungsgericht hat verkannt, dass die Abrechnung zum Nachweis allein die Fälligkeit nicht begründen kann, sondern dass eine ordnungsgemäße Rechnung hierfür erforderlich ist.
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 01.12.1994, Az: VII ZR 215/93
Dies hat aber zur Voraussetzung, dass der Kunde den Fehler aus der Wertpapierabrechnung erkennen kann. Die - zu unterstellende - falsche Abrechnung zu einem überhöhten Kurs war aus der Abrechnung der Gemeinschuldnerin nicht ersichtlich.
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 11.07.1989, Az: XI ZR 59/88
Die Beklagte kann die Saldoanerkenntnisse ab dem 01.01.2002 kondizieren, weil die als Einzelbuchungen eingestellten quartalsweisen Berechnungen des Zinssatzes für den vertraglich vereinbarten Kontokorrentkredit infolge einer fehlerhaften Zinsanpassung unrichtig sind.