Hier war es die Pflicht der Sparkasse B., die Antragstellerin auch bei noch nicht absehbarem endgültigem Finanzierungsbedarf auf die Möglichkeit der Teilfinanzierung über zinsgünstigere Darlehen zu verweisen.
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Oberlandesgericht Köln Urteil vom 30.10.1999