Sie wünschen eine Zinsnachberechnung Ihres Prämiensparvertrages?

Dann sind Sie hier genau richtig!

 

Seit 2019 haben wir intensiv als exklusiver Kooperationspartner mit den Verbraucherzentralen SachsenBrandenburg und Bayern zusammengearbeitet. Erfreulicherweise konnten in diesem Zeitraum weitere Kooperationen mit den Verbraucherzentralen Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen vereinbart werden. Diese Kooperationen sind zum November 2022 ausgelaufen.

Im Rahmen dieser Kooperationen berechneten wir, nach Vorgabe eines Referenzzinssatzes, die Zinsdifferenzen aus den jeweiligen Sparverträgen.

Inzwischen haben wir Zinsnachberechnungen für mehr als 13.000 Sparverträge unterschiedlichster Kreditinstitute durchgeführt (Stand November 2022).

 

Gerne können Sie eine Überprüfung der Zinsanpassung Ihres Prämiensparvertrags bei uns beauftragen.
Übersenden Sie uns hierzu Ihre Unterlagen vorzugsweise als PDF-Datei per E-Mail oder als Kopie per Post.

Was benötigen wir für die Zinsnachberechnung?

 

Für nachfolgende Produkte bieten wir eine Zinsnachberechnung an:

Sparkasse:
S-Prämiensparen flexibel | S-Vorsorgesparen | S-Vermögensplan | Scala | S-Riester-Sparen

Volks- und Raiffeisenbanken:
VR-BonusPlan | VR-Zielsparen | VR-Zukunft

Sollten Sie einen Prämiensparvertrag bei einem hier nicht genannten Kreditinstitut abgeschlossen haben oder einen hier nicht aufgeführten Prämiensparvertrag besitzen, können Sie sich selbstverständlich trotzdem mit uns in Verbindung setzen. 

Berechnungsweise:

Standardmäßig legen wir für die Nachberechnungen eines langfristigen Sparvertrages den Referenzzinssatz Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Börsennotierte Bundeswertpapiere / RLZ von über 8 bis 15 Jahren / Monatswerte (Zeitreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A) zugrunde. Der Referenzwert wurde bis zum 01.05.2020 identisch unter der Bezeichnung BBK01.WU9554 veröffentlicht.

Generell führen wir standardisierte Berechnungen durch, was bedeutet, dass die Sparraten zum Monatsultimo eingebucht und erstmals im Folgemonat in der Zinsberechnung berücksichtigt werden.
Entsprechendes gilt für die einzustellenden Zinsbeträge und Prämien.

Sollte im Einzelfall ein anderer Referenzzinssatz gewünscht sein, kann dieser nach Vorgabe verwendet werden.

Für einen Sparvertrag werden jeweils 3 Berechnungen erstellt:

  1. Der langfristige Referenzzinssatz wird ohne die, diesem immanente, Kapitalbindung zugrunde gelegt.
  2. Der langfristige Referenzzinssatz wird mit der diesem immanenten Kapitalbindung herangezogen (ausführliche Berechnung).
  3. Der langfristige Referenzzinssatz wird mit der diesem immanenten Kapitalbindung zugrunde gelegt, wobei Zinsdurchschnitte gebildet werden (vereinfachte Berechnung).

Zu 1.: Aus unserer Sachverständigensicht ist diese Berechnung falsch, denn die für einen langfristigen Referenzzinssatz entscheidende Eigenschaft der Kapitalbindung bleibt unberücksichtigt. Diese Verfahrensweise entspricht in der Regel der wie sie von den Anbietern und diversen Sachverständigen angewendet wird und beinhaltet einen Berechnungsirrtum bzw. einen Kardinalsfehler, der zu fehlerhaften Tatsachenfeststellungen führt.


Zu 2 und 3: Aus unserer Sachverständigensicht sind diese Berechnungen korrekt, da in beiden Fällen die Kapitalbindung berücksichtigt wird. Für den standardmäßig herangezogenen Referenzzinssatz BBK01.WU9554 wird eine Kapitalbindung von 150 Monaten angenommen, da sich hiermit eine langfristige Zinsentwicklung abbilden lässt, die der geschützten Zinserwartung von 10 Jahren nach den Vorschriften über den Darlehensvertrag entspricht.

Die Nachberechnung eines langfristigen Sparvertrages kann nur mit diesen 3 Berechnungsvarianten beauftragt werden.

Kosten:

Für die Berechnungen zu einem Prämiensparvertrag erheben wir eine Pauschalgebühr in Höhe von 750,00 €, inklusive USt.

Für die Berechnungen zu einem Riester-Sparplan erheben wir eine Pauschalgebühr in Höhe von 850,00 €, inklusive USt.