Neues Angebot für Sparer deren Sparverträge in 2019 gekündigt und beendet wurden – Verjährung droht zum 31.12.2022
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte, München, bietet in Kooperation mit der Kanzlei RT & Partner, München, zum Jahresende Prämiensparern die Möglichkeit sich „Sammelklagen“ anzuschließen und so eine Zinsnachzahlung zu sichern.
Das Angebot richtet sich insbesondere an nicht rechtsschutzversicherte Sparer, denen so eine kostengünstige Rechtsverfolgung ermöglicht werden soll.
Durch eine sogenannte streitgenossenschaftliche „Sammelklage“ können viele Prämiensparer gemeinsam die Verjährung der Ansprüche hemmen, wobei der einzelne Prämiensparer ein wesentlich niedrigeres Kostenrisiko zu tragen hat und eine wesentlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber der jeweiligen Sparkasse erreicht wird.
Prämiensparen: LG Regensburg erkennt unsere Berechnung zu 100% an
Am 15.10.2021 hat das Landgericht Regensburg, unter dem Aktenzeichen 83 O 2990-20 Fin, ein positives Endurteil für Prämiensparer gesprochen. Der Klägerpartei wurden 100 %, der von Hink & Fischer berechneten Zinsdifferenzen, zugesprochen.
Prämiensparen: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Sparer!
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az: XI ZR 234/20) gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Das durchwegs positive Urteil könnte den Sparer*innen bald teilweise eine hohe Zinsnachzahlung bescheren.
Bundesgerichtshof terminiert Verhandlung zum Prämiensparen
Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen XI ZR 234/20 die Verhandlung zur Musterfestellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig (Aktenzeichen 5 MK 1/19), auf Mittwoch den 06.10.2021, 11:00 Uhr terminiert.
Prämiensparen: Landgericht München verurteilt Stadtsparkasse München
Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 23.07.2021, Az: 22 O 15646 / 20 unsere Berechnungen zum Prämiensparen zu 100 % bestätigt und die Stadtsparkasse München zur Zinsnachzahlung in Höhe von knapp 8.000,00 Euro verurteilt.