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Kreditsachverständigenbüro Hink

Unterschiedlichste Medienvertreter berichten fast täglich über die Geschäftspraktiken von Sparkassen und Banken, durch die Kreditnehmer und Anleger benachteiligt werden. Bankkunden, die blind dem Versprechen des ehrbaren Kaufmanns vertrauen, werden durch dieses Geschäftsgebaren der Kreditinstitute oftmals unzulässig und unfreiwillig zur Kasse gebeten.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben sich auch in Ihrem Kreditengagement Fehler eingeschlichen und es könnten Ihnen wichtige Fakten zu Ihrem Vertrag vorenthalten worden sein. Die Ursachen, durch die Sie benachteiligt werden können, sind äußerst vielfältig und der Umfang der entstandenen Differenzen ist für den Laien kaum abschätzbar.

 

Vorgehensweise der Kreditinstitute 

Besonders häufig werden unzulässig erhobene Gebühren, aber auch fehlerhafte Zinsanpassungen bei langfristigen Krediten mit veränderlichem Zinssatz innerhalb der Vertragslaufzeit als Fehlerquellen ausgemacht. Nicht zuletzt spielt die Rechtslage eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gerade im Bereich „Bankenrecht“ sind die Entwicklungen noch nicht abgeschlossen, was sich an der Rechtsprechung zeigt, die sich im steten Wandel befindet. Darüber hinaus können sich erhebliche Differenzen zu Gunsten von Verbrauchern ergeben, sollten Ihnen wichtige Informationen zu Ihrem Kreditengagement vorenthalten worden sein, welche gegebenenfalls Sanktionen gegen das Kreditinstitut nach sich ziehen.

 

Was wir für Sie tun!

Wir prüfen Ihr Kreditengagement auf Einhaltung der korrekten Abrechnungspraxis und führen gegebenenfalls eine Neuberechnung Ihrer Kredite durch. Sollten sich im Ergebnis Differenzen zu Ihren Gunsten ergeben und Sie Ihr Geld zurückfordern wollen, unterstützen und begleiten wir Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss eines Verfahrens.

Einer Vielzahl von Bankkunden wurde bereits durch gerichtsverwertbare Kreditgutachten geholfen, erhebliche Beträge von ihrer Bank einzufordern, auch weit in die Vergangenheit zurück. Vergessen Sie auch nicht, dass Abrechnungsdifferenzen und unberechtigte Forderungen Ihren Geldbeutel belasten, die Altersvorsorge vermindern und vor allem bei Unternehmen die benötigte Liquidität schmälern.

 

Wollen auch Sie Ihr Kreditinstitut auf die Probe stellen, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!


Beachten Sie bitte, dass wir keine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung durchführen, dies ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.

 


Neues Angebot für Sparer deren Sparverträge in 2019 gekündigt und beendet wurden – Verjährung droht zum 31.12.2022

 

Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte, München, bietet in Kooperation mit der Kanzlei RT & Partner, München, zum Jahresende Prämiensparern die Möglichkeit sich „Sammelklagen“ anzuschließen und so eine Zinsnachzahlung zu sichern.

Das Angebot richtet sich insbesondere an nicht rechtsschutzversicherte Sparer, denen so eine kostengünstige Rechtsverfolgung ermöglicht werden soll. 

Durch eine sogenannte streitgenossenschaftliche „Sammelklage“ können viele Prämiensparer gemeinsam die Verjährung der Ansprüche hemmen, wobei der einzelne Prämiensparer ein wesentlich niedrigeres Kostenrisiko zu tragen hat und eine wesentlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber der jeweiligen Sparkasse erreicht wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

www.sammelklage-sparvertrag.de

 


Prämiensparen: LG Regensburg erkennt unsere Berechnung zu 100% an

Am 15.10.2021 hat das Landgericht Regensburg, unter dem Aktenzeichen 83 O 2990-20 Fin, ein positives Endurteil für Prämiensparer gesprochen. Der Klägerpartei wurden 100 %, der von Hink & Fischer berechneten Zinsdifferenzen, zugesprochen.

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Prämiensparen: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Sparer!

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az: XI ZR 234/20) gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Das durchwegs positive Urteil könnte den Sparer*innen bald teilweise eine hohe Zinsnachzahlung bescheren.

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Bundesgerichtshof terminiert Verhandlung zum Prämiensparen

Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen XI ZR 234/20 die Verhandlung zur Musterfestellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig (Aktenzeichen 5 MK 1/19), auf Mittwoch den 06.10.2021, 11:00 Uhr terminiert.

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Prämiensparen: Landgericht München verurteilt Stadtsparkasse München

 

Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 23.07.2021, Az: 22 O 15646 / 20 unsere Berechnungen zum Prämiensparen zu 100 % bestätigt und die Stadtsparkasse München zur Zinsnachzahlung in Höhe von knapp 8.000,00 Euro verurteilt.

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Weitere Neuigkeiten finden Sie bei "Aktuelles" unter News

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