Übersendung der Unterlagen:
Zunächst sammeln Sie alle verfügbaren Belege, Auszüge und Verträge, die Sie von Ihrem Kreditinstitut, bzw. der betreffenden Bank erhalten haben und senden uns diese zu. Wir sortieren alles für unsere Arbeit Benötigte selbst aus Ihren Unterlagen heraus. Es besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit uns, eine detaillierte Aufstellung der benötigten Unterlagen zu erhalten, falls Sie die Unterlagen selbst vorsortieren wollen.
Vorprüfung:
Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erfassen wir diese und berechnen einen Mindestschaden, der Ihnen durch die unkorrekten Abrechnungen der Banken/Kreditinstitute entstanden ist. Anschließend erhalten Sie einen ausführlichen Vorprüfungsbericht von uns, in dem wir Ihnen die beanstandeten Positionen erläutern. Ebenso gehen wir auf die weitere Vorgehensweise ein.
Gutachtenerstellung:
Sobald Sie den Vorprüfungsbericht erhalten haben, unterliegt es Ihrer freien Wahl, ob Sie uns einen Gutachtenauftrag erteilen wollen. Wünschen Sie kein Gutachten zu Ihrer Geschäftsverbindung mit der Bank / dem Kreditinstitut, werden wir Ihnen Ihre bereitgestellten Unterlagen zurücksenden. Sollten Sie sich für eine Erstellung eines gerichtsverwertbaren Gutachtens entscheiden, werden sämtliche Unterlagen der Kreditinstitute geprüft und Berechnungen durchgeführt.
Anhand des gefertigten Gutachtens können Sie durch einen von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt Ihre entstandenen Ansprüche gegen die entsprechenden Banken geltend machen. Wir selbst führen keine Rechtsberatung durch, jedoch sind die von uns empfohlenen Anwälte bestens mit der Materie vertraut und haben aufgrund langjähriger Zusammenarbeit ausreichende Erfahrungen sammeln und Erfolge verzeichnen können.
Um eine höchstmögliche Effizienz zu erreichen, bitten wir Sie, uns und Ihrem Anwalt sämtlichen Schriftverkehr, welcher im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftsverbindung zu den Kreditinstituten steht, zukommen zu lassen. Eine vertrauliche, diskrete und datenschutzrechtlich sichere Behandlung Ihrer Unterlagen ist selbstredend.
Nachbetreuung:
Sobald Sie Ihr von uns erstelltes Gutachten in Händen halten, betreuen wir Sie bis zum Abschluss der Rechtsstreitigkeit selbstverständlich weiter. Diese Nachbetreuung ist eine zusätzliche Serviceleistung, die aber in den allermeisten Fällen unabdingbar ist.
Dazu gehört beispielsweise die Erstellung weiterer Berechnungen, die im Zuge der Gerichtsverhandlungen oder der Entwicklung der Rechtsprechung notwendig werden können. Auch ein unter Umständen erforderliches Ergänzungsgutachten zur Erklärung der Aufrechnung ist hierin inbegriffen.
Bitte beachten Sie, dass die Nachbetreuung je nach Wahl der Vergütungsvereinbarung gesondert in Rechnung gestellt wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Reiter Kosten & Honorare.
Allgemeines:
Selbstredend verpflichten wir uns, alle erhaltenen, vertraulichen Informationen, wie beispielsweise Gespräche, Verträge oder Kontoauszüge, diskret zu behandeln und nicht ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Natürlich beinhaltet die Verpflichtung zur absoluten Vertraulichkeit auch den Zeitraum nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Die ausgehändigten Unterlagen werden von uns spätestens nach Begleichen der Endrechnung zurückgegeben. Angefertigte Kopien und eine Ausfertigung des Gutachtens, die wir zur Nachbetreuung Ihres Falles benötigen, verbleiben in unserem Archiv.