In einer "geduldeten" Überziehung über die vereinbarte Kontokorrentlinie hinaus kann eine positive Vertragsverletzung des Kunden, aber auch ein von der Bank angenommenes Angebot des Kunden auf Erhöhung der bisher ausdrücklich vereinbarten Kreditlinie zu sehen sein
Diese Kreditlinie wurde jedoch nicht durch wenige einzelne Kontobelastungen ohne Zustimmung der Klägerin überschritten, sondern die Klägerin hat, wie sie selbst einräumt, nach Überschreitung dieser Kreditlinie die Kontoüberziehung durch zahlreiche Kontoverfügungen bis zu dem schließlich von ihr geltend gemachten Saldo von über DM 5 Mio. geduldet. Sie hat damit stillschweigend die Kreditlinie für den gewährten Kontokorrentkredit erhöht.