bitte beachten Sie auch unsere Kategorie "Bearbeitungsgebühren Unternehmen".
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Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts sei nicht gemäß §§ 195, 199 BGB verjährt. Die Verjährungsfrist habe nicht vor 2011 zu laufen begonnen. Da die Verpflichtung des Kreditnehmers zur Zahlung des Bearbeitungsentgelts im Zeitpunkt der Kreditauszahlung sofort fällig und sogleich im Verrechnungswege erfüllt werde, sei der Bereicherungsanspruch des Klägers zu diesem Zeitpunkt in vollem Umfang entstanden. Ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch verfolge, habe aber nur...
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 28.10.2014, Az: XI ZR 17/14
Indessen stand der Zumutbarkeit der Klageerhebung - was das Berufungsgericht nicht ausreichend berücksichtigt hat - die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, die Bearbeitungsentgelte in "banküblicher Höhe" von zuletzt bis zu 2% gebilligt hatte (BGH, Urteile vom 29. Juni 1979 - III ZR 156/77, NJW 1979, 2089, 2090, vom 2. Juli 1981 - III ZR 17/80, WM 1981, 838, 839, vom 1. Juni 1989 - III ZR 219/87, WM 1989, 1011, 1014 und vom 29. Mai 1990 - XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287, 293;...
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 28.10.2014, Az: XI ZR 348/13
Die maßgeblichen Vorschriften des Urteils ergeben sich aus: BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1; UKlaG § 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam…
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 13.05.2014 Az: XI ZR 405/12
Die maßgeblichen Vorschriften des Urteils ergeben sich aus: BGB § 305 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 814 … 1. Eine Bestimmung über ein Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher ist auch dann vorformuliert im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn das Bearbeitungsentgelt nicht in bestimmter Höhe in einem Preisaushang oder einem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist....
Lesen Sie hier das vollständige Urteil: Bundesgerichtshof Urteil vom 13.05.2014, Az: XI ZR 170/13