Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az: XI ZR 234/20) gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Das durchwegs positive Urteil könnte den Sparer*innen bald teilweise eine hohe Zinsnachzahlung bescheren.

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az: XI ZR 234/20) gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden.

Das durchwegs positive Urteil könnte den Sparer*innen bald eine hohe Zinsnachzahlung bescheren.

Die von der Hink & Fischer -Kreditsachverständige- GbR entwickelte Zinsnachberechnungsmethode wurde in der Urteilsverkündung des XI. Zivilsenats größtenteils bestätigt. 

Der Bundesgerichtshof hat lediglich offengelassen, mit welchem Referenzzinssatz die Berechnungen erfolgen sollen. Die Entscheidung, zur Findung geeigneter Referenzzinssätze, wurde an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

Kein einziger, der "öffentlich bestellten Sachverständigen", die von Untergerichten zur Prüfung unserer Berechnungen beauftragt wurden und teilweise zu abstrusen Ergebnissen kamen, konnte unsere Berechnungsmethode bestätigen. Lediglich ein Privatgutachter kam von der Methodik und Herangehensweise der Zinsnachberechnung zu gleichen Ergebnissen.

 

Die Pressemitteilung zum Urteil des XI. Zivilsenats (Az: XI ZR 234/20) vom 06.10.2021 finden sie hier:

Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen Urteil vom 6. Oktober 2021 - XI ZR 234/20