Dies wurde in der Vergangenheit von den Finanzbehörden leider oftmals anders gehandhabt. Die neu eingefügte Randnummer 83a soll hier Klarheit schaffen.
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742)
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte, München, bietet in Kooperation mit der Kanzlei RT & Partner, München, zum Jahresende Prämiensparern die Möglichkeit sich „Sammelklagen“ anzuschließen und so eine Zinsnachzahlung zu sichern.
Das Angebot richtet sich insbesondere an nicht rechtsschutzversicherte Sparer, denen so eine kostengünstige Rechtsverfolgung ermöglicht werden soll.
Durch eine sogenannte streitgenossenschaftliche „Sammelklage“ können viele Prämiensparer gemeinsam die Verjährung der Ansprüche hemmen, wobei der einzelne Prämiensparer ein wesentlich niedrigeres Kostenrisiko zu tragen hat und eine wesentlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber der jeweiligen Sparkasse erreicht wird.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.sammelklage-sparvertrag.de
Am 15.10.2021 hat das Landgericht Regensburg, unter dem Aktenzeichen 83 O 2990-20 Fin, ein positives Endurteil für Prämiensparer gesprochen. Der Klägerpartei wurden 100 %, der von Hink & Fischer berechneten Zinsdifferenzen, zugesprochen.
Weiterlesen: Prämiensparen: LG Regensburg erkennt unsere Berechnung zu 100% an
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az: XI ZR 234/20) gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Das durchwegs positive Urteil könnte den Sparer*innen bald teilweise eine hohe Zinsnachzahlung bescheren.
Weiterlesen: Prämiensparen: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Sparer!