Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied in den Urteilen mit den Aktenzeichen XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen unzulässig sind.
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In der 25. Ausgabe des Spiegels vom 17.06.2017 erschien unter dem Titel „Der große kleine Zinsbetrug“ ein Bericht über Kreditnehmer, die durch falsche Zinsabrechnungen geschädigt worden sind. Unter anderem äußert sich Rechtsanwalt Frank Brezing von der Rechtsanwaltskanzlei Ivenz, die zu unseren Kooperationspartnern gehört, zu einigen rechtlichen Problematiken.
Quelle:
https://magazin.spiegel.de, aufgerufen am 19.06.2017
https://www.ivenz-rechtsanwaelte.de/alle-anwaelte
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 308/15 entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende "Kontogebühr" unwirksam ist.
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