Achtung: Aufgrund gegebener Umstände machen wir auf Folgendes aufmerksam:
Darlehensnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten immer überprüfen lassen, ob der Betrag korrekt berechnet worden ist.
Immer wieder stellen wir fest, dass die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ist.
Am 28.09.2017 strahlte der Fernsehsender „TV Oberfranken“ in seinem Format „TVO – Rechtstipp“ einen Beitrag zum Thema Kreditverträge aus.
Weiterlesen: Gastbeitrag beim TVO – Rechtstipp zum Thema „Kreditverträge“
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.09.2017, Aktenzeichen XI ZR 590/15 entschieden, dass mehrere Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb nicht mehr gegenüber Verbrauchern verwendet werden dürfen.
Weiterlesen: Bundesgerichtshof erklärt mehrere Entgeltklauseln einer Sparkasse für unwirksam
Die Partei „Bündnis90/Die Grünen“ fragte den Deutschen Bundestag im Wege einer kleinen Anfrage (Drucksache 18/13038) unter anderem, ob der Bundesregierung die Problematik von fehlerhaften Zinsberechnungen bekannt ist.