Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 05. Juni 2018, Aktenzeichen XI ZR 790/16, entschieden, dass die von einer Bank verwendeten und für Darlehensverträge mit einem variablen Zinssatz vorformulierten Klauseln
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Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft „Oliver Wyman“ wird es in der Zukunft deutlich weniger Banken geben als bis jetzt. Aktuell wird von über 1.600 Banken, die über 27.000 Filialen besitzen, ausgegangen. Diese Anzahl soll sich jedoch in etwa 15 bis 20 Jahren drastisch auf lediglich 150 bis 300 Kreditinstitute reduzieren.
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Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 08.12.2017, Az.: 4 O 187/17 für Recht erkannt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat, gegenüber Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen, Negativzinsen zu verlangen.
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