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News

Das neue Jahr 2019 hat bereits begonnen und wir blicken auf 2018 zurück.

Hier ist ein Gemeinschaftsvortrag von Herrn Hink zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern des Bundesverbandes der Kreditsachverständigen und Kontenprüfer e.V. (BVKK) als Beitrag zur Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen – 10 Jahre Finanzmarktkrise beim Institut für Finanzdienstleistungen (kurz iff) in Hamburg zu erwähnen.

Weiterlesen: Jahresrückblick 2018

Nachdem der BGH mit Urteil vom 20.03.2018, Az.: XI ZR 309/16, die sogenannte Aufrechnungsklausel in den Banken-AGBs für unzulässig erklärt hat, folgt nun eine nicht rechtskräftige Entscheidung des LG Ravensburg, die sich explizit mit den Folgen auf den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen befasst.

Weiterlesen: Widerrufsrecht bei unzulässiger Aufrechnungsklausel für Darlehensverträge ab Juni 2010

Unabhängig davon, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht, sollten Sie die Verzinsung des Sparguthabens unbedingt überprüfen lassen.

Aufgrund der langen Laufzeiten dieser Verträge ergeben sich nicht selten erhebliche Differenzen zu Ihren Gunsten. Eine Überprüfung bietet sich bei diesen Verträgen also immer an.

Weiterlesen: Überprüfung von S-Prämiensparverträgen flexibel

Aufgrund immer wiederkehrender Anfragen unserer Kunden bieten wir nun auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung an, um für Sie die optimale Unterstützung bei der Durchsetzung der gutachterlich ermittelten Differenzen zu gewährleisten.

 

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Übernahme von Verfahrenskosten im Rahmen eines Vergleichs - Keine Einnahmen des Anlegers i. S. d. § 8 Abs. I EstG

Dies wurde in der Vergangenheit von den Finanzbehörden leider oftmals anders gehandhabt. Die neu eingefügte Randnummer 83a soll hier Klarheit schaffen. 

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742)


Neues Angebot für Sparer deren Sparverträge in 2019 gekündigt und beendet wurden – Verjährung droht zum 31.12.2022

 

Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte, München, bietet in Kooperation mit der Kanzlei RT & Partner, München, zum Jahresende Prämiensparern die Möglichkeit sich „Sammelklagen“ anzuschließen und so eine Zinsnachzahlung zu sichern.

Das Angebot richtet sich insbesondere an nicht rechtsschutzversicherte Sparer, denen so eine kostengünstige Rechtsverfolgung ermöglicht werden soll. 

Durch eine sogenannte streitgenossenschaftliche „Sammelklage“ können viele Prämiensparer gemeinsam die Verjährung der Ansprüche hemmen, wobei der einzelne Prämiensparer ein wesentlich niedrigeres Kostenrisiko zu tragen hat und eine wesentlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber der jeweiligen Sparkasse erreicht wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

www.sammelklage-sparvertrag.de

 


Prämiensparen: LG Regensburg erkennt unsere Berechnung zu 100% an

Am 15.10.2021 hat das Landgericht Regensburg, unter dem Aktenzeichen 83 O 2990-20 Fin, ein positives Endurteil für Prämiensparer gesprochen. Der Klägerpartei wurden 100 %, der von Hink & Fischer berechneten Zinsdifferenzen, zugesprochen.

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Prämiensparen: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Sparer!

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az: XI ZR 234/20) gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Das durchwegs positive Urteil könnte den Sparer*innen bald teilweise eine hohe Zinsnachzahlung bescheren.

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Bundesgerichtshof terminiert Verhandlung zum Prämiensparen

Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen XI ZR 234/20 die Verhandlung zur Musterfestellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig (Aktenzeichen 5 MK 1/19), auf Mittwoch den 06.10.2021, 11:00 Uhr terminiert.

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