Dies wurde in der Vergangenheit von den Finanzbehörden leider oftmals anders gehandhabt. Die neu eingefügte Randnummer 83a soll hier Klarheit schaffen. 

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742)