Rückblickend möchten wir kurze Meilensteine aus den vergangenen beiden Jahren erwähnen, bei denen wir uns selbst, unser Wissen, unsere Arbeit und Tätigkeiten einbringen konnten.

2019 

Zum Dank an unsere treuen Mitarbeiter/innen und als Teambuildingmaßnahme haben wir im Frühjahr 2019 zum fünfjährigen Bestehen der Hink & Fischer -Kreditsachverständige- GbR ein paar erholsame Tage am Roten Meer verbracht, um uns anschließend, neben der Erstellung von Kreditgutachten, einem neuen Aufgabengebiet widmen zu können.

Das beherrschende Thema unserer Tätigkeit für die Jahre 2019 und 2020 wurde insbesondere in Verbindung mit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. ins Leben gerufen:

Zinsnachberechnung von Prämiensparverträgen diverser Kreditinstitute anhand vorgegebener Parameter

Erfreulicherweise haben sich mittlerweile auch die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. und die Verbraucherzentrale Bayern e. V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. als Kooperationspartner an dem Projekt "Prämiensparen" engagiert.

Die jährlich in Hamburg stattfindende internationale Konferenz für Finanzdienstleistungen wurde 2019 nicht nur wie bisher finanziell, sondern auch personell unterstützt. 

In einem gemeinschaftlichen Beitrag, der von Herrn Hink, zusammen mit weiteren Vorstandsmitgliedern des Bundesverbandes der Kreditsachverständigen und Kontenprüfer e.V. (BVKK) vorgetragen wurde, sollten sich insbesondere die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht fortbilden. Das Thema der Veranstaltung lautete: "Mit der wirksamen Aufrechnung der Verjährung entgegnen, insbesondere unter Bezugnahme der geschützten Zinserwartung und des § 271 BGB".

Neben dieser Großverantaltung wurden in 2019 noch weitere Termine zur Fortbildung wahrgenommen:

  • Bankrechstag der Bankrechtlichen Vereinigung in Frankfurt am Main
  • Herbstlehrgang für Fachanwälte Bank und Kapitalmarktrecht beim Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg
  • Seminare über den RWS-Verlag in Köln; Als Referenten dienten hierbei unter anderem die Richter am Bundesgerichtshof Grüneberg, Ellenberger und Maihold

Zudem wurde ein Infobrief über das Portal des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) bezugnehmend zum Themengebiet "Prämiensparen" verfasst und entsprechend veröffentlicht.

Lesen Sie hier den vollständigen iff-Infobrief 07/19 vom 22.07.2019: infobrief 07/19   

 

Auch im Bereich der Lehre und Ausbildung konnten wir unser Netzwerk erweitern und unsere Erfahrungen einbringen.

So fand beispielsweise ein reger Austausch mit diversen Universitätsprofessoren statt, mit dem erfreulichen Ergebnis, dass unsere Gedankengänge und Argumentationen Einzug in namhafte Kommentierungen wie beispielsweise: Nomos-Verlag, 4. Auflage 2021, Kommentar zum BGB, Dauner-Lieb / Langen; hier § 488 BGB beim Verweis auf § 271 BGB, erhielten.

 

 

2020

Das Jahr 2020 wird vor allem wegen der Corona-Pandemie in Erinnerung bleiben.

Zahlreiche Veranstaltungen, Fortbildungen und Vorträge konnten leider nicht wie geplant durchgeführt werden oder mussten sogar gänzlich entfallen.

Insbesondere das für Mai 2020 geplante Treffen zur Auswertung der ersten Musterfestellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig, zusammen mit Vertretern unserer Kooperationspartner aus den  Verbraucherzentralen Sachsen, Bayern und Brandenburg, musste coronabedingt abgesagt werden. Besonders ärgerlich daran war, dass wir zu diesem Treffen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hof auch interessierte Studierende aus dem Studiengang Wirtschaftsrecht eingeladen hatten, um ihnen einen Einblick in die Praxis zu geben und wir mit Auswahl des Veranstaltungsortes zudem unsere Verbundenheit zur Hochschule Hof zum Ausdruck bringen wollten. 

 

Trotz vieler Einschränkungen und Absagen war das Jahr 2020 für uns dennoch nicht ereignislos.

Als Ansprechpartner für den Bereich der Zinsnachberechnungen beim Prämiensparen konnten wir bei der Erstellung diverser Musterfeststellungsklagen unseren Beitrag leisten, um verschiedende Argumente rechnerisch zu verfestigen. 

 

Als Weiterbildungsmaßnahme konnten die jährlichen Präsenzveranstaltungen

  • Bankrechtstag der Bankrechtlichen Vereinigung in Frankfurt am Main
  • Internationale Finanzdienstleistungskonferenz in Hamburg

nur eingeschränkt als Online-Veranstaltungen durchgeführt werden.

Nichtsdestotrotz konnte Herr Hink, zusammen mit Vertretern der Klägerpartei zur ersten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig, zum Thema "Prämiensparverträge" referieren.

Der Themenkomplex: "Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen" wurde zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer und dem Anwalt am Bundesgerichtshof, Herrn Rechtsanwalt Richard Lindner gestaltet.  

Einen Einblick über die Vorträge erhalten Sie hier über den Konferenz-Reader: https://www.iff-hamburg.de/hamburg-2020/konferenz-reader-15-internationale-konferenz-zu-finanzdienstleistungen/

Im Herbst 2020 wurde über den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ein zweitägiges Seminar abgehalten, bei denen wir, zusammen mit Frau Rechtsanwältin Beate Schönfelder umfangreich über die Zinsanpassung bei Sparverträgen und im Darlehensbereich referierten. 

Am 19.11.-20.11.2020 fand der, ebenfalls online gestaltete, 17. Tag des Bank und Kapitalmarktrechts (Deutscher Anwaltsverein Arbeitsgemeinschaft Bank und Kapitalmarktrecht) statt. Hier konnten wir in einem moderierten Streitgespräch zum Thema "Beendigung hochverzinslicher Prämiensparverträge" unsere Argumente über die erfolgten Zinsbechnungen einbringen.

Lesen Sie hier den vollständigen Programmablauf: 

https://www.bankundkapitalmarkt.de/files/media/Downloads/mitgliederbereich/17-bkmr/17-tag-bkmr-programm-anmeldung-online-9-11-2020.pdf

 

 Fazit für das Jahr 2020:

Webinare, Internet-Konferenzen und Visual Meetings sind zur Weiterbildung eine sinnvolle Alternative, ersetzen jedoch keine Präsenzveranstaltung, da ein persönlicher Austausch zwischen den differierenden Meinungen meistens nicht gegeben ist.

 

Ausblick für 2021:

Mit Spannung erwarten wir vor allem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der bereits anhängigen Musterfeststellungsklagen gegen diverse Kreditinstute im Bereich des Prämiensparens, aber auch andere relevante Entscheidungen im Darlehensrecht werden vermutlich noch in diesem Jahr von den unteren Gerichtsbarkeiten getroffen werden.