Bankenaufsicht empfiehlt Verbrauchern die Überprüfung von Sparverträgen!

 

In ihrer Pressemitteilung vom 02.12.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig überprüfen zu lassen.

Hintergrund der Empfehlung ist, dass viele ältere Sparverträge Zinsanpassungsklauseln enthalten, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten.

Diese Klauseln sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004, Az: XI ZR 140/03 unwirksam.

 

BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele äußerte sich dazu wie folgt:

Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält. 

Der nächste Schritt müsse dann sein, zu prüfen, ob diese rechtskonform sei. Bei Fragen zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche oder zur Unterbrechung etwaiger Verjährungsfristen rät Roegele zudem, sich bei Bedarf an eine Verbraucherzentrale oder auch einen Rechtsanwalt zu wenden.

Betroffen seien insbesondere langfristig variabel verzinste Sparverträge aus 2004 und früher. Ein Runder Tisch, den die BaFin zum Thema Prämiensparen Ende November 2020 unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe leider keine kundengerechten Lösungen gebracht.

Neben ihrem Verbraucheraufruf prüfe die Finanzaufsicht deshalb jetzt auch konkrete verwaltungsrechtliche Optionen, mit denen das Ziel ausreichender Kundeninformation erreicht werden kann. Bereits im Februar 2020 (BaFinJournal) hatte sie die Banken aufgefordert, auf die betroffenen langjährigen Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten.

Es erweckt den Eindruck, dass seitens der Banken und Sparkassen kein Interesse an einer für beide Seiten einvernehmlichen Lösung besteht. Anders ist das Verhalten und Gebaren nicht zu erklären.