In der Verhandlung über die eingereichte Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht Dresden am 22.04.2020 in mehreren Bereichen zu Gunsten der Prämiensparer entschieden.

Lesen Sie hier die veröffentlichte Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. zur ersten von insgesamt bisher drei eingereichten Musterfeststellungsklagen gegen verschiedene sächsische Sparkassen vom 22.04.2020:

 

https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/geld-versicherungen/positives-urteil-fuer-saechsische-praemiensparer-46812

 

Auch die Süddeutsche Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 22.04.2020 ausführlich über die stattgefundene Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig berichtet.

Den zugehörigen Link finden sie hier:

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sparkasse-praemiensparen-zinsen-falsch-1.4885356