Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil, EuGH -C- 66/19 entschieden, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerruffsfristen angegeben werden müssen.

"Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist."

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.03.2020

 

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