Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hält Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen für unwirksam!

Am 17.02.2020 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Fachrtikel in Sachen Verbraucherschutz, insbesondere über die unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen.

Die Bankenaufsicht weist darauf hin, dass Banken ihre Prämiensparkunden darüber informieren und ihnen zudem angemessene Lösungen anbieten sollten. Konkrete Vorgaben werden in Kürze vom Oberlandesgericht Dresden erwartet.

 

Lesen Sie hier den vollständigen Fachartikel der BaFin vom 17.02.2020

 

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2020/fa_bj_2002_Zinsanpassungsklausel.html;jsessionid=004BDAD5E3E9531B0C06EB8CFADA2F75.2_cid372

 

"Die BaFin hat insbesondere die Interessen der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick und steht im Austausch mit Instituten und Verbänden".

 

Es bleibt also spannend!

 

 

Anmerkung:

Seit Dezember 2019 haben wir mit der Verbraucherzentrale Bayern e. V. (www.verbraucherzentrale-bayern.de) einen weiteren Kooperationspartner gewinnen können, für den wir exklusiv und nach Vorgabe eines Referenzzinssatzes die Zinsdifferenzen aus Prämiensparverträgen berechnen.