Unabhängig davon, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht, sollten Sie die Verzinsung des Sparguthabens unbedingt überprüfen lassen.

Aufgrund der langen Laufzeiten dieser Verträge ergeben sich nicht selten erhebliche Differenzen zu Ihren Gunsten. Eine Überprüfung bietet sich bei diesen Verträgen also immer an.

Bundesweit kündigen Sparkassen vermehrt alte Sparverträge, die vor allem in den 1990er Jahren abgeschlossen worden sind.

Besonders häufig sind die sogenannten „S-Prämiensparverträge flexibel“ betroffen, bei denen, zusätzlich zu einer variablen Verzinsung der eingezahlten Beträge, eine laufzeitabhängig gestaffelte Prämie am Ende eines jeden Sparjahres gezahlt wird.

Meist wird die erste Prämie am Ende des dritten Sparjahres gezahlt und steigt auf bis zu 50 % der jährlichen Sparleistung an.

Die Sparkassen argumentieren, dass aufgrund des niedrigen Zinsniveaus die versprochenen Prämienzahlungen nicht mehr zu erwirtschaften sind.

Unabhängig davon, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht, sollten Sie die Verzinsung des Sparguthabens unbedingt überprüfen lassen.

 

Aufgrund der langen Laufzeiten dieser Verträge ergeben sich nicht selten erhebliche Differenzen zu Ihren Gunsten. Eine Überprüfung bietet sich bei diesen Verträgen also immer an.