Getreu unserer Unternehmensphilosophie, die Rechtsfindung im Bereich des Bankrechts im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv voranzutreiben und somit unseren Beitrag zur Entwicklung in diesem komplexen Themenbereich zu leisten, ist es uns gelungen, etwas in Gang zu setzen.

Getreu unserer Unternehmensphilosophie, die Rechtsfindung im Bereich des Bankrechts im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv voranzutreiben und somit unseren Beitrag zur Entwicklung in diesem komplexen Themenbereich zu leisten, ist es uns gelungen, etwas in Gang zu setzen.

Die gutachterliche Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir, als Teilbereich unserer Arbeit, mit sich wiederholenden und noch ungelösten Rechtsfragen konfrontiert werden. Da die daraus folgenden Fragestellungen oftmals äußerst komplex sind, können Gerichte regelmäßig zu unterschiedlichen Sichtweisen und Auffassungen gelangen. Aus diesem Grund schreitet die Etablierung einer herrschenden Meinung nur langsam voran.

Um diesen Vorgang zu beschleunigen, werden auch Spezialisten auf dem Gebiet des Bankrechts Rechtsfragen gestellt und gegebenenfalls diskutiert. Nun sind Weiterentwicklungen und Differenzierungen, die anhand dieser Denkanstöße unternommen werden konnten auch in den Juris-Praxiskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen worden.

Dies ist hocherfreulich, da die Juris GmbH als Marktführer im Bereich der elektronischen Rechtsinformationen ein wichtiges Hilfsmittel für rechtliche Recherchen ist und dementsprechend eine große Reichweite inne hat.

Es bleibt zu hoffen, dass die Anstöße nun auch entsprechend zeitnah durch Urteile untermauert werden können.