Mit zwei Urteilen (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) vom 28.10.2014 entschied der Bundesgerichtshof über den Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen.
Mit zwei Urteilen (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) vom 28.10.2014 entschied der Bundesgerichtshof über den Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen.
Private Darlehensnehmer, bei denen die zu entrichtenden Bearbeitungsgebühren im Zeitraum 2004 – 2011 angefallen sind, müssen bis spätestens 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, um die ungerechtfertigt erhobenen Gebühren erstattet zu bekommen.