Nachfolgende Urteile zum Prämiensparen wurden von den Kooperationsanwälten oder durch Verbraucherzentralen bisher erstritten. Die Urteile wurden uns dankenswerterweise zur Veröffentlichung weitergegeben. Zur Anonymisierung haben wir entsprechende Textstellen geschwärzt. Bitte beachten Sie, dass die Urteile teilweise noch nicht rechtskräftig sind.

 

Als der Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 14.05.2019 (Az. XI ZR 345/18), entschied, dass die Kündigungen der Sparverträge rechtens sind, war das für die Prämiensparer zunächst ein harter Schlag. Dieses Urteil nahmen die Sparkassen natürlich dankend an und ließen daraufhin eine enorme Kündigungswelle von Prämiensparverträgen über das gesamte Bundesgebiet rollen. Mehr als 300.000 Sparverträge bundesweit wurden mittlerweile gekündigt.

 

Aber Achtung!!!: Dies gilt nicht für alle Prämiensparverträge, sondern nur für eine Vertragsform mit unbestimmter Laufzeit und Erreichen der höchsten Prämienstufe. Falls Sie unsicher sind, ob auch Ihr Sparvertrag davon betroffen ist, lassen Sie dies am besten durch Ihre Verbraucherschutzzentrale oder entsprechend geeignete Rechtsanwaltskanzleien prüfen.

 

Gegenmaßnahme Musterfestsellungsklagen (Sachsen):

Verbraucherschützer, allen voran die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. prangerte das Verhalten der Sparkassen öffentlich an und reichte mehrere Musterfeststellungsklagen aus unterschiedlichen Themengebieten wie beispielsweise Kündigungen, Zinsanpassungen, usw. von Sparverträgen gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge, Zwickau, Vogtland, Meißen und Muldental ein.

Die Urteile aus den jeweiligen Verhandlungen finden Sie hier:

Hier lesen Sie das vollständige Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22.04.2020 in der Streitsache Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig (Az: 5 MK 1/19). 
Hier lesen Sie das vollständige Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.06.2020 in der Streitsache Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Zwickau (Az: 5 MK 1/20).
Hier lesen Sie das vollständige Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 09.09.2020 in der Streitsache Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Erzgebirge (Az: 5 MK 2/19)

Die Verhandlungen gegen die Sparkassen Vogtland (Az: 5 MK 2/20) und Meißen (Az: 5 MK 3/20) fanden am 31.03.2021 ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Dresden statt. 

Hinweis: Die vorstehenden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die jeweiligen Sparkassen haben vor dem Bundesgerichtshof Revsion eingelegt.  

Für die Musterfestellungsklage gegen die Sparkasse Muldental (Az: 5 MK 4/20) ist als Verhandlungstermin der 01.12.2021 festgelegt worden.

 

Gegenmaßnahme Musterfestsellungsklagen (Bayern):

Nach den erfreulichen Ergebnissen aus den Musterfeststellungsklagen in Sachsen, haben die Verbraucherschützer aus Bayern reagiert und zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ebenfalls Musterfestellungsklagen gegen die Sparkasse Nürnberg (Az: 101 MK 1/20) und die Stadtsparkasse München (Az 102 MK 1/21) Musterfeststellungsklagen eingereicht.

Hier gibt es bis dato noch keinen Verhandlungstermin.

 

Gegenmaßnahme Individuelle Klagen

Mittlerweile laufen auch die ersten Individualverfahren gegen die jeweiligen Kreditinstitute. Hauptgegenstand der Klagen sind zumeist die rechtmäßige Kündigung, Verjährung oder die Parameter der Zinsanpassung. Für beide Kategorien haben wir Urteile aufgeführt. Eine einheitliche Entscheidung / Rechtsprechung gibt es jedoch noch nicht.

 

Urteile zur Aufhebung der Kündigung von Prämiensparverträgen:

LG Stendal (Az. 22 S 104/18) vom 14.11.2019:

Am 14.11.2019 hat das Landgericht Stendal in einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Stendal zweitinstanzlich festgestellt, dass Prämiensparverträge nicht durch die Kündigung der Sparkasse wirksam beendet wurden, sondern ungekündigt fortbestehen.

Hintergrund: Die Kreissparkasse Stendal hat in ihrem Vertragsformular eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten (entspricht 99 Jahren) eingetragen. Als Anlage zum Sparvertrag wurden die 1188 Monate in einer 99-jährigen Prämienstaffel ausgewiesen, bei der die Prämie von 50 % der jährlich einbezahlten Beträge ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird.

Wichtig: Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Landgericht nicht zugelassen.

Weitere Entscheidungen zur vorzeitigen Kündigung von Prämiensparverträgen finden Sie hier:

Oberlandesgericht Dresden (Az: 8 - U 538-19) gegen Sparkasse Zwickau
Amtsgericht Nürnberg (Az: 21 C 7440-19) gegen die Sparkasse Nürnberg

 

Positive Entscheidungen zur Zinsanpassung von Prämiensparverträgen:

In diesen Urteilen wurden die aus der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig ausgeurteilten Grundsätze angewandt und den Sparern größtenteils 100 % der von Hink & Fischer errechneten Zinsdifferenzen zugesprochen.

Urteil Landgericht Dresden vom 24.09.2020 (Az: 9 O 2203-19
Urteil Landgericht Deggendorf vom 24.09.2020 (Az: 31 O 232-20
Urteil Amtsgericht Ansbach vom 07.01.2021 (Az: 3 C 551-20)
Urteil Amtsgericht Hameln vom 05.02,2021 (Az: 22 C 55-20)
Urteil Amtsgericht Krefeld vom 25.03.2021 (Az: 5 C 123-20)
Urteil Bundesgerichtshof vom 06.10.2021 (Az: Xl ZR 234/20)
Urteil Landgericht Regensburg vom 15.10.2021 (Az: 83 0 2990/20 Fin83 0 2990/20 Fin)
Urteil Landgericht Lüneburg vom 19.04.2022 (Az: 10 O 60/20)
Urteil Amtsgericht Ingolstadt vom 24.06.2022 (Az: 10 C 1424/21)

Hinweis: Nach unserem Kenntnisstand sind die vorgenannten Urteile noch nicht rechtskräftig.