Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen XI ZR 234/20 die Verhandlung zur Musterfestellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Leipzig (Aktenzeichen 5 MK 1/19), auf Mittwoch den 06.10.2021, 11:00 Uhr terminiert.
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Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 23.07.2021, Az: 22 O 15646 / 20 unsere Berechnungen zum Prämiensparen zu 100 % bestätigt und die Stadtsparkasse München zur Zinsnachzahlung in Höhe von knapp 8.000,00 Euro verurteilt.
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Am 21.06.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) als Maßnahme nach § 4 (1a) Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz eine Allgemeinverfügung bezüglich der Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen erlassen.
In der Verhandlung über die Nachzahlung von Zinsen in Höhe von 3.831,67 € gab das Amtsgericht Krefeld am 25.03.2021 der Klägerpartei vollumfänglich recht und bestätigte somit die Berechnung der Hink & Fischer Kreditsachverständige GbR zu 100 %.
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